Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Veranstaltungstechnik


1. Angebote
Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind sämtliche Angebote freibleibend. An die im Angebot genannten Preise halten wir uns 30 Tage gebunden.

2. Haftung
Nach Übergabe der Mietsache (Abschluss des Aufbaus bis Beginn des Abbaus) haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigungen und Diebstahl in Höhe des Neuwertes, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung. Der Mieter sorgt für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache.

3. Versicherung
Zur Minderung des Risikos aus Punkt 2 empfehlen wir den Abschluss einer geeigneten Versicherung und die Gestellung professionellen Wachpersonals.

4. Besondere Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Er sorgt eigenständig für alle Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen. Anfallende Gebühren (z.B. Gema) sind vom Mieter zu tragen. Er verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und durchzuführen.

5. Personal
Sofern die Auftragsbestätigung die Gestellung von Personal für Auf- und Abbau oder Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene Kosten bereitzustellen. Nicht vorhandenes Personal wird mit € 35,00/Stunde berechnet.
Während der Bau- und Betriebszeiten darf die Stromzufuhr nur mit Genehmigung der Licht- Ton- oder Bühnentechniker unterbrochen werden. Der Zugang zur elektrischen Anlage, insbesondere der Sicherungen, muss gewährleistet sein.

6. Zahlung
Das in der Auftragsbestätigung genannte Zahlungsziel ist verbindlich.

7. Zahlungsverzug
Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.

8. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen folgende Stornokosten:
bis 90 Tage vor Aufbaubeginn 30 % der Auftragssumme
bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 50 % der Auftragssumme
bis 10 Tage vor Aufbaubeginn 75 % der Auftragssumme
danach ist die volle Auftragssumme fällig.

9. Ersatz
Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

10. Gerichtsstand ist Köln.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Stillschweigen
Die Geschäftspartner bewahren Stillschweigen über die gesamten vereinbarten Leistungen und Konditionen.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig sein oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt die von den Geschäftspartnern als gewollt angenommene Regelung.

 
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