Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Veranstaltungstechnik
1. Angebote
Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind
sämtliche Angebote freibleibend.
An die im Angebot genannten Preise halten wir uns 30 Tage gebunden.
2. Haftung
Nach Übergabe der Mietsache (Abschluss des Aufbaus bis Beginn des
Abbaus) haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf
sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigungen und Diebstahl in
Höhe des Neuwertes, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder
Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und
Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen
Neu- bzw. Ersatzbeschaffung. Der Mieter sorgt für die Sturm- und
Windsicherung der gemieteten Sache.
3. Versicherung
Zur Minderung des Risikos aus Punkt 2 empfehlen wir den Abschluss
einer geeigneten Versicherung und die Gestellung professionellen
Wachpersonals.
4. Besondere Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder
sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Er sorgt eigenständig für alle
Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen. Anfallende Gebühren (z.B.
Gema) sind vom Mieter zu tragen. Er verpflichtet sich, die
Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und
durchzuführen.
5. Personal
Sofern die Auftragsbestätigung die Gestellung von Personal für Auf-
und Abbau oder Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene
Kosten bereitzustellen. Nicht vorhandenes Personal wird mit €
35,00/Stunde berechnet.
Während der Bau- und Betriebszeiten darf die Stromzufuhr nur mit
Genehmigung der Licht- Ton- oder Bühnentechniker unterbrochen werden.
Der Zugang zur elektrischen Anlage, insbesondere der Sicherungen, muss
gewährleistet sein.
6. Zahlung
Das in der Auftragsbestätigung genannte Zahlungsziel ist verbindlich.
7. Zahlungsverzug
Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den
Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung
zu verlieren.
8. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen folgende
Stornokosten:
bis 90 Tage vor Aufbaubeginn 30 % der Auftragssumme
bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 50 % der Auftragssumme
bis 10 Tage vor Aufbaubeginn 75 % der Auftragssumme
danach ist die volle Auftragssumme fällig.
9. Ersatz
Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die
Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich
dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
10. Gerichtsstand ist Köln.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Stillschweigen
Die Geschäftspartner bewahren Stillschweigen über die gesamten
vereinbarten Leistungen und Konditionen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht gültig sein oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so
bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Anstelle
der ungültigen Bestimmung tritt die von den Geschäftspartnern als
gewollt angenommene Regelung.
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| Bühnemobil GmbH • Marienheider Str. 34 •
51069 Köln / Germany |
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